Kfz-Versicherung

Heutzutage kommt fast kein Unternehmen mehr ohne Fahrzeuge aus. Sie nutzen sie für den Personentransport, entsenden damit Mitarbeiter auf Dienstreisen oder transportieren damit Waren. In jedem Fall sind Sie verpflichtet, für diese Fahrzeuge mindestens die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs verursachte Schäden abzuschließen.

Arbeitsmaschinen, die sich nicht auf öffentlichen Straßen bewegen, sind nicht verpflichtet, diese Versicherung abzuschließen. Da es sich jedoch um ein Kraftfahrzeug handelt, mit dessen Betrieb Sie ebenso Sach- und Personenschäden Dritter verursachen können, ist es sinnvoll, sich mit einer PZP-Versicherung vor den Kosten für den Ersatz solcher Schäden zu schützen

Die PZP-Versicherung schützt Sie vor den Kosten für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Ihr Geld kosten jedoch vor allem die Reparaturen, die Sie infolge eines Unfalls, durch Diebe oder durch Unachtsamkeit beim Parken an Ihrem eigenen Fahrzeug durchführen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich auch über die Möglichkeit einer Kaskoversicherung für Ihre Fahrzeuge zu informieren. Nutzen Sie Ihre Fahrzeuge für den Warentransport? Fragen Sie uns auch nach der Möglichkeit einer Versicherung der mit Ihren Fahrzeugen transportierten Ladung.

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